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   OLG Köln, 29.01.2009 - I-12 U 20/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5935
OLG Köln, 29.01.2009 - I-12 U 20/08 (https://dejure.org/2009,5935)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.01.2009 - I-12 U 20/08 (https://dejure.org/2009,5935)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - I-12 U 20/08 (https://dejure.org/2009,5935)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichstellung eines Anteilserwerbs mit dem Kauf eines Unternehmens; Voraussetzungen für die Annahme eines Sachmangels beim Erwerb einer Sachgesamtheit; Verjährungsfrist i.R.v. Gewährleistungsansprüchen bei einem Unternehmenskauf; Notwendigkeit eines ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434; BGB § 438 Abs. 1 Nr. 3
    Gewährleistung beim Unternehmenskauf

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachmängelhaftung beim Unternehmenskauf ? Gewährleistungshaftung, falls der Mangel eines Einzelgegenstandes das Unternehmen als Ganzes beeinträchtigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 2063
  • DB 2009, 2259
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.11.1975 - VIII ZR 142/74

    49%ige Beteiligung - Kauf von Gesellschaftsanteilen, §§ 433 ff BGB <Fassung

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.2009 - 12 U 20/08
    Dies bringt es mit sich, dass zugleich der Erwerb der Anteilsrechte der Sachmängelhaftung unterstellt wird (vgl. BGHZ 65, 246, 249; Rödder/Hötzel/Mueller-Thuns, Unternehmenskauf - Unternehmensverkauf, § 9 Rdnr. 42; MüKo-Westermann, BGB, 5. Aufl. 2008, § 453 Rdnr. 24), soweit sich Mängel nicht an dem rechtlichen Bestand der Gesellschaftsanteile, sondern am Unternehmen zeigen.
  • BGH, 26.09.2018 - VIII ZR 187/17

    Kauf von Mitgliedschaftsrechten an einer GmbH: Vorliegen eines Rechtskaufs;

    bb) Ebenso wenig begegnet es in rechtlicher Hinsicht Bedenken, dass das Berufungsgericht diese Rechtsprechungsgrundsätze auf das nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes geltende Kaufvertragsrecht übertragen hat (so auch die allg. Meinung; vgl. etwa OLG Köln, ZIP 2009, 2063, 2064; Grunewald, NZG 2003, 372; BeckOK-BGB/Faust, Stand 1. Mai 2018, § 453 Rn. 32; Staudinger/Beckmann, BGB, Neubearb. 2013, § 453 Rn. 101; jurisPK-BGB/Leible/Müller, 8. Aufl., § 453 Rn. 24; Palandt/Weidenkaff, BGB, 77. Aufl., § 453 Rn. 23; jeweils mwN).
  • LG Hamburg, 24.11.2011 - 304 O 207/10

    Rückabwicklungsverlangen für einen komplexen Grundstückskaufvertrag betreffend

    In der Rechtsprechung und dem überwiegenden Teil Literatur wird jedoch nach wie vor an den vor der Schuldrechtsreform vom BGH entwickelten Grundsätzen festgehalten (zur Rechtsprechung des BGH vor der Schuldrechtsreform siehe nur das Urteil vom 14. Juli 1978, I ZR 154/76), dass Mängel an einzelnen Sachen nur zur Anwendbarkeit des Sachmangelgewährleistungsrechts führen können und dass das Unternehmen insgesamt nur dann mangelhaft ist, wenn der Mangel des einzelnen Gegenstands auf den Wert oder die Funktionstauglichkeit des Unternehmens im Ganzen durchschlägt, indem er z. B. dessen wirtschaftliche Grundlage erschüttert, die Marktstellung des Unternehmens gefährdet oder sonst die Tauglichkeit, Brauchbarkeit oder den Wert des Unternehmens als Ganzes erheblich beeinträchtigt und damit dessen wirtschaftliche Grundlage erschüttert ist (so OLG Köln, Urteil vom 29. Januar 2009, 12 U 20/08, DB 2009, 2259, 2260; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. August 2008, 4 U 137/06, Rn. 25 - zitiert nach juris; BeckOK- Faust, BGB, § 453 Rn. 27; Staudinger- Beckmann , BGB Neubearbeitung 2004, § 453 Rn. 26; Baumbach/Hopt- Hopt , HGB, 34. Aufl. 2010, Einl vor § 1 Rn. 46; MünchKomm- Westermann , BGB, 5. Aufl. 2008, § 453 Rn. 27f., MünchKomm- Thiessen , HGB, 3. Aufl. 2010, Anh § 25 Rn. 79 ff.).

    Nötig ist vielmehr, dass auch bei hohen Beseitigungskosten eine Auswirkung auf den Wert oder die Ertragskraft des Unternehmens insgesamt festgestellt wird (OLG Köln DB 2009, 2259; MünchKomm- Westermann , BGB, 5. Aufl. 2008, § 453 Rn. 27).

    Jedoch kann ein Durchschlagen eines Mangels im Sinne einer Störung des normalen Betriebsablaufs oder einer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Zielsetzung des Unternehmens nicht in jedem Fall angenommen werden, wenn ein Mangel des Gebäudes dazu führt, dass entweder die Bewirtschaftungskosten steigen oder die Mieteinnahmen sinken (OLG Köln, DB 2009, 2259, 2260).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von den Klägerinnen in Bezug auf die Erheblichkeit der von ihnen vorgetragenen Mängel an der Pfosten-Riegel-Fassade herangezogenen Entscheidung des OLG Köln vom 29. Januar 2009 (DB 2009, 2259, 2262).

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